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Aktuelles

Weniger Schriftform durch Bürokratieentlastung steht kurz bevor

Am 13. März 2024 hatte das Bundeskabinett das Vierte Gesetz zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (BEG IV) beschlossen. Dieses Gesetz zielt darauf ab, unnötige Bürokratie abzubauen und betrifft verschiedene Rechts- und Lebensbereiche, einschließlich die des Arbeitsrechts und Wirtschaftsrechts.

BAG: Neues zum Annahmeverzugslohn

Das BAG konkretisiert mit seinem Urteil vom 07. Februar 2024 (Az. 5 AZR 177/23) weiter seine Rechtsprechung zum böswilligen Unterlassen im Rahmen des Annahmeverzugslohnanspruchs und gibt damit Arbeitnehmern und Arbeitgebern weitere wichtige Hinweise für den Umgang mit Annahmeverzugslohnansprüchen an die Hand.

Europäisches Lieferkettengesetz verabschiedet

Im Juli 2022 hatte das Bundeskabinett einen Regierungsentwurf für das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) beschlossen. Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist die deutsche Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie, die erstmals EU-weit einen standardisierten Schutz für Hinweisgeber festlegen will.

Kurioses zum (langen) Wochenende – Falsche Hosenfarbe berechtigt zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses

Verstößt ein Arbeitnehmer mehrfach – trotz einschlägiger Abmahnung – gegen die Kleiderordnung in seinem Betrieb, kann eine verhaltensbedingte Kündigung des Arbeitgebers sozial gerechtfertigt und mithin wirksam sein. So entschied nun das Arbeitsgericht Solingen in einem Urteil aus März in erster Instanz. Der Arbeitnehmer weigerte sich gegen das Tragen einer (vom Arbeitgeber gestellten) roten Arbeitshose und erschien wiederholt in einer (eigenen) schwarzen Arbeitshose.

Kein Aprilscherz: Kiffen ab Ostermontag legal

Was müssen Unternehmen arbeitsrechtlich beachten?

Seit vergangenem Freitag ist es offiziell: Ab 01. April 2024 ist der Besitz und Konsum von Cannabis in Deutschland innerhalb der gesetzlich vorgegebenen Grenzen legal.

Kündigung wegen beleidigender Äußerungen in einer Chatgruppe

Seit der Einführung der Inflationsausgleichsprämie im Oktober 2022 haben einige Arbeitgeber von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, ihren Arbeitnehmern zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise eine steuer- und abgabenfreie Zahlung in Höhe von bis zu 3.000 € zukommen zu lassen.