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spezialisiert | verlässlich | verständig

Unsere Expertise

Wirtschaftsrecht

Gesellschaftsrecht

Unsere Beratung im Gesellschaftsrecht umfasst unter anderem die Gründung aller gängigen Gesellschaftsformen (GmbH, UG (haftungsbeschränkt), Aktiengesellschaft, OHG, GmbH und Co. KG, SE), die Gestaltung aller Gründungsdokumente (z.B. Gesellschaftsvertrag/Satzung, Geschäftsordnung, Dienstvertrag Geschäftsführer/Vorstand), Erwerb/Veräußerung von Beteiligungen und Unternehmen (Merger&Acquisitions), Begleitung von Gesellschafterwechseln, Umstrukturierungen, Konfliktlösung (außergerichtlich und gerichtlich sowie in Schiedsverfahren) bei Streitigkeiten von Gesellschaftern oder Geschäftsführern und Liquidation von Unternehmen.

Mergers & Akquisitions

Wir betreuen unsere Mandanten im Rahmen von nationalen und internationalen Beteiligungs- und Unternehmenskäufen und -zusammenschlüssen. Dabei bieten wir rechtliche und technische Unterstützung bei vorgelagerten Due Diligences, Handling der meist virtuellen Datenräumen sowie Verhandlung und Abschluss aller notwendigen Verträge, etwa Absichtserklärungen, Geheimhaltungsvereinbarungen, Kaufverträgen, Beteiligungsverträgen. Gemeinsam mit Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und ausländischen Kanzleien aus unserem Netzwerk oder dem Umfeld unserer Mandanten bieten wir eine rechtliche Begleitung
von der Idee bis zum Vollzug.

Handelsrecht

Im Handelsrecht beraten wir Unternehmen im täglichen operativen Geschäft in allen Fragen mit rechtlicher Relevanz. Nicht selten übernehmen wir die Funktion einer externen Rechtsabteilung und sind direkter Ansprechpartner für den Einkauf und den Vertrieb. Dabei unterstützen wir bei Fragen der Vertragsgestaltung, bei der Prüfung, Bewertung und Vermeidung rechtlicher und kommerzieller Risiken und selbstverständlich auch bei der Abwehr oder der Durchsetzung von Rechten und Ansprüchen. Über unser internationales Netzwerk ist es uns auch möglich, bei grenzüberschreitenden Sachverhalten zielsicher und umfassend zu beraten.

Vertriebsrecht

Im Vertriebsrecht beraten wir Unternehmen beim Aufbau und der Optimierung von Vertriebsstrukturen und unterstützen beim Umbau, Ausbau und Neubau von Vertriebs- und Absatzwegen und zwar offline und online (e-Commerce).
Neben den gängigen Vertriebssystemen (Handelsvertreter, Franchise, Lizenznehmer, Fach- und Vertragshändler etc.) stehen insbesondere das Vertriebskartellrecht und die dortigen Beschränkungen im Fokus.

Corporate Compliance

Unternehmen und die Unternehmensführung beraten wir bei der Corporate Compliance mit dem Ziel, eine Unternehmensorganisation zu erreichen und erhalten, die die Fülle gesetzlicher und sonstiger Vorgaben erfüllt. Nach einer gemeinsamen Analyse z.B. der Bereiche Produkthaftung, Know-how/Geschäftsgeheimnisse, Governance, Vertragsmanagement, Kartellrecht, Korruptionsprävention, AGG-Regelungen und Datenschutz entwickeln oder optimieren wir Compliance-Strukturen, einschließlich Hinweisgebersysteme und Whistleblowing. Zudem übernehmen wir die Aufgabe als externe Compliance Ansprechpartner.

Unternehmens – & Vermögensnachfolge
Die Übergabe eines Unternehmens oder Vermögens an die nächste Generation ist eine besondere Herausforderung. Der Erfolg bemisst sich nicht nur nach wirtschaftlichen Kennzahlen, sondern auch danach, ob sich der Familienfrieden einstellt. Und die Nachfolgeregelung ist mitunter komplex und besteht aus verschiedenen Dokumenten. Sie sollte zudem möglichst frühzeitig geplant werden.
Wir bieten sofort umsetzbare Notfallpläne und wir erarbeiten mit unseren Mandanten gemeinsam Nachfolgelösungen und entwickeln Testamente, Erbverträge, Eheverträge, Schenkungsverträge und Gesellschaftsverträge, einschließlich der Gründung von Familien-, Pool- oder Holdinggesellschaften.
Gewerblicher Rechtsschutz
In immer mehr Wirtschaftszweigen ist das geistige Eigentum die Basis des Unternehmenserfolges. Dem Schutz des geistigen Eigentums ist daher eine grundlegende Bedeutung beizumessen. Unsere Beratung im gewerblichen Rechtsschutz umfasst den gesamten Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes (Marken-, Patent-, Gebrauchsmuster-, Design- und Wettbewerbsrecht). Unsere Mandanten unterstützen wir hierbei insbesondere beim Aufbau und Schutz sowie bei der Verwertung und Durchsetzung immaterieller Schutzrechte.
Immobilien- & gewerbliches Mietrecht

Wir beraten unsere Mandanten in allen Fragen rund um die Immobilie. Wir unterstützen dabei insbesondere bei der Errichtung, dem Erwerb und der Veräußerung von Immobilien, der Immobilienverwaltung und der Immobilienvermietung.
Unser Beratungsspektrum richtet sich sowohl an Mandaten mit großen Immobilienportfolios als auch an Mandanten mit Einzelobjekten.
Zu unseren Tätigkeiten auf dem Gebiet der Immobilienakquisition gehören die Begleitung der Vertragsverhandlungen, die Durchführung der Due-Diligence-Prüfungen und die Gestaltung der Verträge.
Im gewerblichen Mietrecht prüfen und erstellen wir maßgeschneiderte Gewerbemietverträge insbesondere auch unter Berücksichtigung immer weitreichender rechtlicher Einschränkungen für Formularmietverträge und unterstützen bei Vertragsverhandlungen, Kündigungen oder Fragen bei laufender Vermietung wie z. B. zur Instandhaltung, zu Mängelrechten, Betriebskostenabrechnungen, baulichen Maßnahmen oder zum Konkurrenzschutz.

VERTRAGSGESTALTUNG

Verträge sind unser Handwerk. Unsere Vertragsgestaltung (auch international und mehrsprachig) erstreckt sich unter anderem auf gesellschaftsrechtliche Verträge, wie Gesellschaftsverträge, Geschäftsordnung Vorstand/Geschäftsführung, Unternehmensverträge, Beteiligungsverträge, Investorenverträge, Kauf – und Abtretungsverträge über Beteiligungen, Rahmenverträge Einkauf und Einkaufsbedingungen (AGB), Rahmenverträge Vertrieb und Verkaufsbedingungen (AGB), Verträge zum Schutz vertraulicher Informationen und Geschäftsgeheimnisse, (Geheimhaltungsvereinbarungen, Non Disclosure Agreements), Gewerbliche Miet– und Pachtverträge über Räume, Betriebsmittel, Anlagen und Betriebe.

Startups

Die Förderungen von Neugründungen ist uns ein Anliegen. Unsere rechtliche Beratung umfasst unter anderem die Erstberatung von Gründungswilligen, Prüfung/Beratung bei Businessplänen und Pitches, Gründung aller gängigen Gesellschaftsformen (GmbH, UG (haftungsbeschränkt), Aktiengesellschaft, OHG, GmbH und Co. KG), Beteiligungsverträge, Investorenverträge, Beratung/Gestaltung/Verhandlung von Finanzierungsrunden und Investorengesprächen, Erstellung aller gängigen operativen Verträge, Veräußerung von Beteiligungen und Unternehmen.
Es besteht eine Kooperation mit den Heidelberg Startup Partners e.V.
Zudem verstehen wir uns auch als Ratgeber, Coach und Business Partner.

Arbeitsrecht

Arbeitsrecht 24/7

Wir beraten und unterstützen Ihr Unternehmen in allen arbeitsrechtlichen Fragen des Tagesgeschäftes, bei anspruchsvollen Spezialfragen und weit darüber hinaus – von A wie Arbeitsvertrag bis Z wie Zeugnis. Ob als ausgelagerte Arbeitsrechtsabteilung Ihres Unternehmens, als verlängerte „Werkbank“ Ihrer Personalabteilung oder als punktuelle Unterstützung bei arbeitsrechtlichen Spezialfragen, Prozessen oder Projekten: Mit unserem Team erfahrener Arbeitsrechtsspezialisten bieten wir Ihnen eine passgenaue, auf die speziellen Bedürfnisse Ihres Unternehmens abgestimmte Beratung und Unterstützung.

Arbeit 4.0, New Work und mobile Arbeit
Die Arbeitswelt wird internationaler, digitaler und mobiler. Unternehmen, Aufgaben und Arbeitsabläufe ändern sich. Mobile Arbeit, Workation, Vertrauensarbeitszeit, Scrum und Matrixstrukturen sind aktuelle Schlagwörter. New Work stellt nicht nur Unternehmen, sondern auch die Mitarbeiter/innen vor diverse Herausforderungen, bietet aber auch viele Chancen. Auf dem Weg von der alten zur neuen Arbeitswelt sind diverse arbeitsrechtliche Thematiken zu beachten und rechtssicher umzusetzen. Wir beraten zu allen strategischen und praxisrelevanten Gesichtspunkten von New Work und begleiten unsere Mandanten auf dem Weg zu einer rechtssicheren Digitalisierung.
Arbeitsvertragsgestaltung
Die rechtssichere, maßgeschneiderte und vor allem aktuell gehaltene Gestaltung von Arbeitsverträgen ist ein Kernelement unserer Zusammenarbeit mit Personalabteilungen. Kaum ein Jahr vergeht ohne vertragsrelevante Urteile der Arbeitsgerichte oder gesetzgeberischer Aktivitäten wie beispielsweise das Nachweisgesetz. Wir prüfen die aktuell verwendeten Arbeitsvertragsmuster von Unternehmen und identifizieren Aktualisierungs- aber auch Vereinfachungsbedarf. Ergänzend konzipieren wir auch Zusatzvereinbarungen sowie Bonus- und Tantiemeregelungen.
Betriebsrat, Personalrat und Einigungsstelle
Die Mitbestimmungsrechte von Betriebsräten und Personalräten bringen eine Vielzahl von Herausforderungen aber auch Möglichkeiten mit sich. Um diese bestmöglich nutzen zu können, kommt es entscheidend auf die richtige Zielbestimmung und Verhandlungsführung an. Die Erarbeitung einer Verhandlungsstrategie, welche die unterschiedlichen Interessen und Erwartungshaltungen berücksichtigt, ist ein wichtiger Bestandteil unserer Beratung. Aufgrund der individuellen Zusammensetzung eines jeden Gremiums sowie der branchenspezifischen Besonderheiten erarbeiten wir gemeinsam mit unseren Mandanten individuelle, zielorientierte und rechtssichere Lösungen. Die gemeinsam festgelegte Verhandlungsstrategie setzen wir auch in der Einigungsstelle und im Wege des Beschlussverfahrens durch.
Compliance, Hinweisgeberschutz

Das Thema Compliance ist auch im HR-Bereich unerlässlich geworden. Sei es betreffend Beschäftigtendatenschutz, haftungsrechtlichen Risiken von Geschäftsführern, Vorständen und Aufsichts- oder Verwaltungsräten, drohenden Reputationsverlust bei Verstößen oder die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates. Durch unsere Beratung bei der Gestaltung, Implementierung und Aufrechterhaltung von Compliance-Strukturen reduzieren wir Haftungsrisiken für Führungskräfte und Unternehmen. Hierbei beachten wir insbesondere auch aktuelle Rechtsentwicklungen wie den gesonderten gesetzlichen Schutz von Hinweisgebern, der entsprechender Implementierung im Unternehmen bedarf.

Datenschutz
Der Arbeitsplatz der Zukunft ist mobil, digital und agil. Dabei ist die effiziente und rechtssichere Erhebung und Verarbeitung von Daten ein integraler Bestandteil der Wertschöpfung im Unternehmen. Dennoch stößt die Einführung neuer IT-basierter Produktions- oder Arbeitsweisen zuweilen auf erhebliche Bedenken innerhalb der Belegschaft, der Arbeitnehmervertretungen und der Datenschutzbeauftragten. Zudem setzt die 2018 in Kraft getretene Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) einen strengen rechtlichen Rahmen und stellt Unternehmen vor neue Compliance-Herausforderungen. Wir beraten Sie kompetent und praxisorientiert an dieser entscheidenden Schnittstelle zwischen Arbeitsrecht und Datenschutzrecht.
Fremdpersonaleinsatz
Der Einsatz von Fremdpersonal ist zu einem arbeitsrechtlichen Minenfeld geworden. Wir analysieren den Status quo in Unternehmen, spüren rechtliche Risiken auf und empfehlen rechtssichere Umsetzungsmaßnahmen. Wir stellen sicher, dass Vertragsverhandlungen und Vereinbarungen mit Dienstleistern, Personalagenturen, Kunden, Arbeitnehmern oder Freiberuflern im Sinne des Unternehmens verlaufen. Dabei liegt unser Augenmerk auch darauf, die komplexen behördlichen Beteiligungserfordernisse zu wahren, um Risiken zu vermeiden. Zur Vermeidung von Scheinselbständigkeit und verdeckter Arbeitnehmerüberlassung gestalten wir praxistaugliche Vertragsmodelle, insbesondere auf dienst- und werkvertraglicher Basis. Neben der Gestaltung von Vertrags- und Tätigkeitsmodellen übernehmen wir insbesondere die Korrespondenz mit den zuständigen Sozialversicherungsträgern, Finanzämtern, Arbeitsagenturen und Strafverfolgungsbehörden.
Führungskräfte und Organmitglieder
Mit unserer arbeitsrechtlichen Expertise begleiten wir Manager/innen, Führungskräfte und Organmitglieder in ihrem beruflichen Umfeld. Im Fokus stehen dabei sowohl Bestellung und Begründung des Vertragsverhältnisses als auch die jeweilige Ausgestaltung und seine Beendigung. Neben der Sicherung des eigenen Rechtskreises und der spezifischen Schutzrechte gestalten wir auch Bonussysteme. Dabei arbeiten wir interdisziplinär innerhalb der Kanzlei insbesondere auch im Bereich der Schnittstelle zum Gesellschaftsrecht.
Geschäftsgeheimnisschutz
Der rechtssichere Schutz von Geschäftsgeheimnissen ist für Unternehmen unerlässlich. Das betriebliche Know-How darf weder durch Mitarbeiter/innen noch durch IT-seitige Schwachstellen an Außenstehende oder gar Wettbewerber gelangen. Spätestens seit Inkrafttreten des Geschäftsgeheimnisgesetzes ist der Schutz von Betriebsgeheimnissen zur Management- und Compliance-Aufgabe geworden. Unternehmen können durch entsprechend klare Vorgaben und Vertragsregelungen den Geheimnisabfluss verhindern. Wir arbeiten auch in diesem Bereich interdisziplinär, definieren mit unseren Mandanten die zu schützenden Geschäftsgeheimnisse und gestalten geeignete Geheimhaltungsmaßnahmen.
Kündigungsverfahren und Trennungsmanagement

Wir beraten und begleiten unsere Mandanten in allen Bereichen des Kündigungsrechts außergerichtlich und gerichtlich. Sieht sich ein Unternehmen dazu gezwungen, sich von Mitarbeitern/innen zu trennen, ist eine Kündigung dabei nicht das erste zu wählende Mittel. Wenn möglich und wirtschaftlich sinnvoll umsetzbar bevorzugen wir mit unseren Mandanten die Gestaltung einer schnellen einvernehmlichen Aufhebungsvereinbarung. Gleichwohl kennen wir aus jahrelanger anwaltlicher Praxis die Tricks und Kniffe des Kündigungsrechts und beraten und begleiten Personalabteilungen bei der Vorbereitung und Umsetzung von betriebs-, verhaltens- und personenbedingten Kündigungen.

M&A, Unternehmensnachfolge

Im Rahmen von nationalen und internationalen Unternehmenskäufen und Unternehmensnachfolgen berücksichtigen wir in enger Abstimmung mit unserem gesellschaftsrechtlichen Referat die einschlägigen arbeitsrechtlichen Bestimmungen. Wir führen sowohl auf Veräußerer- als auch auf Erwerberseite die erforderliche arbeitsrechtliche Due Diligence durch, analysieren und bewerten personalbezogene Kostenrisiken, führen Verhandlungen mit Arbeitnehmervertretungen und erstellen die im Rahmen von § 613a BGB erforderlichen Informationsschreiben und Vertragsdokumente.

Öffentliche Arbeitgeber & Privatisierung
Wir beraten seit Jahren zahlreiche Träger der öffentlichen Hand auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene im Dienst- und Personalvertretungsrecht. Daher sind uns die Besonderheiten des Öffentlichen Dienstrechts (insbesondere des TVöD) und die arbeitsrechtlichen Folgefragen bei der Privatisierung von Einheiten der öffentlichen Hand bestens vertraut.
Personalabbau & Restrukturierung

Restrukturierungen sind oftmals mit einem Personalabbau verbunden und bedürfen daher in aller Regel weit vor ihrer tatsächlichen Umsetzung einer rechtlichen Analyse. Im Rahmen einer gemeinsam zu erarbeitenden Strategie und rechtlichen Ausgestaltung der unternehmerischen Entscheidung gilt es, die tatsächlich bestehenden Interessen mit dem arbeitsrechtlich Zulässigen bestmöglich zu vereinbaren. Ein Blick auf das große Ganze ist dabei unerlässlich. Neben zu führenden Kündigungsschutzprozessen vertreten wir unsere Mandanten u.a. in mit dem Betriebsrat zu führenden Verhandlungen, beim Abschluss von Interessenausgleich und Sozialplan und bei der Erstattung von Massenentlassungsanzeigen.

Recruiting, Onboarding
In Zeiten des Fachkräftemangels ist ein erfolgreiches, effektives und auch mutiges Recruiting ein wichtiger Baustein erfolgreicher Personalarbeit im Unternehmen geworden. Wir begleiten unsere Mandanten bei der rechtssicheren Umsetzung modernder und digitaler Recruitingstrukturen. Wir identifizieren und minimieren dabei insbesondere Risiken aus den Bereichen Datenschutz, Persönlichkeitsrecht und Antidiskriminierung.

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