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Europäisches Lieferkettengesetz verabschiedet
Die EU-Staaten haben am 24. Mai 2024 in Brüssel das lang diskutierte europäische Lieferkettengesetz (als EU-Richtlinie) beschlossen. Am vergangenen Freitag wurde den neuen europäischen Regelungen unter der belgischen EU-Ratspräsidentschaft zugestimmt, mit denen Menschenrechte weltweit gestärkt werden sollen. Ziel ist unter anderem, dass sich große Unternehmen künftig vor europäischen Gerichten verantworten müssen, wenn in ihren Lieferketten Verstöße gegen Menschenrechte, wie insbesondere Kinder- oder Zwangsarbeit, auftreten.
Die europäischen Regeln wurden im Verhandlungsprozess zuletzt zwar nochmals abgeschwächt, werden aber für Unternehmen gleichwohl zusätzliche Erfordernisse mit sich bringen. Die neue EU-Lieferketten-Richtlinie verpflichtet europäische Unternehmen außerdem dazu, Klimapläne zu erstellen. Damit soll sichergestellt werden, dass die Geschäftsmodelle der Unternehmen nicht nur menschenrechtskonform sind, sondern auch mit dem Ziel vereinbar sind, die Erderwärmung auf 1,5 Grad im Vergleich zur vorindustriellen Zeit zu begrenzen.
Nach Erlass der EU-Richtlinie haben die einzelnen Mitgliedstaaten nun gut zwei Jahre Zeit, die neuen Regeln in nationales Recht umzusetzen. Die neuen Vorgaben sollen dann zunächst nur für Unternehmen mit mehr als 5.000 Beschäftigten und 1,5 Milliarden Euro Umsatz gelten. Ein Jahr später werden sollen dann Firmen mit 4.000 Mitarbeitenden und 900 Millionen Euro Umsatz und fünf Jahre später werden Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und 450 Millionen Euro Umsatz erfasst werden.
Laut ersten Aussagen auf Regierungsebene soll es keine sachliche bzw. bürokratische Doppelbelastung durch das deutsche und das europäische Lieferkettengesetz geben. Ob dies gelingt, wird kritisch zu beobachten sein.
Bei Fragen zu den Inhalten und den wirtschafts- sowie arbeitsrechtlichen Folgen der Lieferkettenregelungen sprechen Sie das Team von PBC legal. Wirtschaftsrecht. Arbeitsrecht. gerne an.
Autor dieses beitrags und
Ansprechpartner
Florian Christ
Partner
Rechtsanwalt | Fachanwalt für Arbeitsrecht
Dr. Philipp Bollacher
Partner
Rechtsanwalt | Fachanwalt für Handels- & Gesellschaftsrecht