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Kein Aprilscherz: Kiffen ab Ostermontag legal
Was müssen Unternehmen arbeitsrechtlich beachten?
Seit vergangenem Freitag ist es offiziell: Ab 01. April 2024 ist der Besitz und Konsum von Cannabis in Deutschland innerhalb der gesetzlich vorgegebenen Grenzen legal.
Nachdem der Bundestag das umstrittene Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis (CanG) bereits Ende Februar gebilligt hatte, hat nun auch der Bundesrat das Gesetz passieren lassen.
Das neue Gesetz wirft vielfältige Fragen auf. Neben der stark kritisierten Amnestie-Regelung (für Alt-Fälle) sind auch die einzelnen Beschränkungen bei Anbau und Konsum undurchsichtig. Andererseits ergeben sich aufgrund der neuen Entwicklungen auch legale unternehmerische Chancen für Firmen in diesem Sektor.
Die Teillegalisierung wirft aber auch arbeitsrechtliche Fragen auf. Was muss man als Arbeitgeber zukünftig im Unternehmen beachten? Welche Konsequenzen hat das CanG für den betrieblichen Arbeitsschutz? Wann stellt der Cannabis-Konsum einen Kündigungsgrund dar? Darf ich als Arbeitgeber den Konsum im Büro oder sogar im Privaten verbieten?
Zwar wird der Joint in der Mittagspause künftig nicht mehr abwegig sein, allerdings muss eins klar sein: Sicherheit am Arbeitsplatz geht vor! Und dafür müssen die Unternehmen jetzt sorgen.
Unternehmen sollten daher unbedingt ihre Gefährdungsbeurteilung bezüglich Cannabis aktualisieren und sich in diesem Zusammenhang überlegen, ob der Konsum von Cannabis am Arbeitsplatz ausdrücklich zu untersagen ist – wie es beim Alkoholkonsum schon häufig im Arbeitsvertrag oder anderweitig geregelt ist. Denn theoretisch ist das „Kiffen“ am Arbeitsplatz zukünftig erlaubt, sofern der Arbeitgeber keinen Gebrauch von seinem Weisungsrecht macht.
Darüber hinaus müssen Arbeitgeber auch berücksichtigen, dass sie eine Fürsorgepflicht haben. D.h. sie tragen die Verantwortung für die Sicherheit und Gesundheit ihrer Arbeitnehmer. Besonders in Betrieben, in denen mit Maschinen oder gefährlichen Stoffen gearbeitet wird, ist ein Cannabisverbot daher ratsam. Es bietet sich zudem an, betriebliche Informationsveranstaltungen für Führungskräfte und die Belegschaft so zeitnah wie möglich durchzuführen, damit eine klare Transparenz geschaffen wird.
PBC legal takeaways: Unternehmen sollten sich schnell Gedanken dazu machen, ob und wie sie ihr Weisungsrecht ausüben und den Cannabiskonsum am Arbeitsplatz verbieten wollen. Die Arbeitsverträge oder Betriebsvereinbarungen sollten entsprechend aktualisiert werden. Auf diese Weise garantieren und sorgen Arbeitgeber im Sinne ihrer Fürsorgepflicht auch zukünftig für die Sicherheit und Schutz in ihren Betrieben.
Gerne beraten wir Sie zu diesem Thema und unterstützen Sie bei den notwendigen arbeitsvertraglichen und betrieblichen Anpassungen zum CanG.
Autor dieses beitrags und
Ansprechpartner
Florian Christ
Partner
Rechtsanwalt | Fachanwalt für Arbeitsrecht
Luisa Victoria Jeck
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht