PBC Legal in Heidelberg
Wirtschaftsrecht. Arbeitsrecht.
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Persönlich | Kompetent | Effizient
Unsere Kanzlei
Spezialisiert | verlässlich | Verständig
Unsere Expertise
Wir bieten nicht nur fachlich hoch kompetente Rechtsberatung, sondern auch umfassende und schnelle Unterstützung bei allen rechtlichen Fragen und Herausforderungen im Unternehmen. Unser Anspruch ist es, für unsere Mandanten stets rechtssichere, zugleich aber auch praxistaugliche und pragmatische Lösungen zu erarbeiten. Dabei setzen wir auf eine direkte, offene und transparente Kommunikation.
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zielstrebig | Zuverlässig | Souverän
Unser Team
Holger Praetorius
Partner
Rechtsanwalt | Fachanwalt für Handels- & Gesellschaftsrecht
Dr. Philipp Bollacher
Partner
Rechtsanwalt | Fachanwalt für Handels- & Gesellschaftsrecht
Florian Christ
Partner
Rechtsanwalt | Fachanwalt für Arbeitsrecht
Luisa Victoria Jeck
Rechtsanwältin | Fachanwältin für Arbeitsrecht
DARJA MALINOVSKI
Rechtsanwältin
Alex C. Focken, LL.M.
Rechtsanwalt
Matthias Breunig
Rechtsanwalt
Julia Karina Trinkaus
Rechtsanwältin
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Haftungsfalle bei der Unternehmergesellschaft
Im Gesellschafterstreit erfolgt die Einziehung von Geschäftsanteilen oft nach dem vorläufigen Scheitern von Verhandlungen und bedeutet den Übergang zu gerichtlichen Verfahren. Bei der Beschlussfassung sind dabei viele Details zu beachten. Für den Beschluss müssen die Form- und Verfahrensvorschriften beachtet und dokumentiert werden.
Abstimmung im Umlaufverfahren – Keine Korrektur und kein Widerruf möglich
Im Gesellschafterstreit erfolgt die Einziehung von Geschäftsanteilen oft nach dem vorläufigen Scheitern von Verhandlungen und bedeutet den Übergang zu gerichtlichen Verfahren. Bei der Beschlussfassung sind dabei viele Details zu beachten. Für den Beschluss müssen die Form- und Verfahrensvorschriften beachtet und dokumentiert werden.
Keine Zahlungspflicht eines Verbrauchers bei Widerruf nach Vertragserfüllung
Die COVID-19-Pandemie hat in vielen Bereichen unseres Lebens zu einer verstärkten Digitalisierung geführt – auch im Vereinsleben. Bereits seit März 2020 ermöglichte § 5 Abs. 2 Nr. 1 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (COVMG) die digitale Beschlussfassung in Vereinen. Diese Regelungen waren jedoch nur bis Ende August 2022 wirksam.
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