loader image

Immer up-to-date

Aktuelles

Digitalisierung im Verein: Was die neue Regelung des § 32 Abs. 2 BGB für Vereine bedeutet

Die COVID-19-Pandemie hat in vielen Bereichen unseres Lebens zu einer verstärkten Digitalisierung geführt – auch im Vereinsleben. Bereits seit März 2020 ermöglichte § 5 Abs. 2 Nr. 1 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (COVMG) die digitale Beschlussfassung in Vereinen. Diese Regelungen waren jedoch nur bis Ende August 2022 wirksam.