Im Gesellschafterstreit erfolgt die Einziehung von Geschäftsanteilen oft nach dem vorläufigen Scheitern von Verhandlungen und bedeutet den Übergang zu gerichtlichen Verfahren. Bei der Beschlussfassung sind dabei viele Details zu beachten. Für den Beschluss müssen die Form- und Verfahrensvorschriften beachtet und dokumentiert werden.
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Abstimmung im Umlaufverfahren – Keine Korrektur und kein Widerruf möglich
Im Gesellschafterstreit erfolgt die Einziehung von Geschäftsanteilen oft nach dem vorläufigen Scheitern von Verhandlungen und bedeutet den Übergang zu gerichtlichen Verfahren. Bei der Beschlussfassung sind dabei viele Details zu beachten. Für den Beschluss müssen die Form- und Verfahrensvorschriften beachtet und dokumentiert werden.
Keine Zahlungspflicht eines Verbrauchers bei Widerruf nach Vertragserfüllung
Die COVID-19-Pandemie hat in vielen Bereichen unseres Lebens zu einer verstärkten Digitalisierung geführt – auch im Vereinsleben. Bereits seit März 2020 ermöglichte § 5 Abs. 2 Nr. 1 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (COVMG) die digitale Beschlussfassung in Vereinen. Diese Regelungen waren jedoch nur bis Ende August 2022 wirksam.
Darf ein Gesellschafter einer GmbH Beschwerde gegen die Entscheidung des Registergerichts einlegen? – OLG Düsseldorf v. 16.03.2023 – 3 Wx 55/22
Im Juli 2022 hatte das Bundeskabinett einen Regierungsentwurf für das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) beschlossen. Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist die deutsche Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie, die erstmals EU-weit einen standardisierten Schutz für Hinweisgeber festlegen will.
Einstweilige Verfügung als (zusätzlicher und schneller) Schutz der Gesellschafterstellung
Im Gesellschafterstreit erfolgt die Einziehung von Geschäftsanteilen oft nach dem vorläufigen Scheitern von Verhandlungen und bedeutet den Übergang zu gerichtlichen Verfahren. Bei der Beschlussfassung sind dabei viele Details zu beachten. Für den Beschluss müssen die Form- und Verfahrensvorschriften beachtet und dokumentiert werden.
Das Hinweisgeberschutzgesetz tritt in Kraft!
Im Juli 2022 hatte das Bundeskabinett einen Regierungsentwurf für das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) beschlossen. Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist die deutsche Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie, die erstmals EU-weit einen standardisierten Schutz für Hinweisgeber festlegen will.
Dr. Philipp Bollacher nun Zertifizierter Berater Wirtschaftsrecht für mittelständische Unternehmen (DASV e.V.)
Unser Partner Dr. Philipp Bollacher ist nun „Zertifizierter Berater Wirtschaftsrecht für mittelständische Unternehmen (DASV e.V.)“. Wir gratulieren und freuen uns über die Anerkennung und die Bestätigung der Qualität und Erfahrung.
Modernisierung des Handels- und Gesellschaftsrechts: Online-Gründungen von GmbH und UG ohne Notariatsbesuch möglich
Seit dem 01.08.2022 ist es (zukünftigen) Gesellschaftern möglich, eine GmbH sowie eine UG (haftungsbeschränkt) online zu gründen. Auch ist es möglich, Handelsregisteranmeldungen, für die bisher ein Besuch beim Notar notwendig war, online zu beglaubigen.
Erbrechtliche Schwierigkeiten bei einer Ein-Person GmbH
Vor Kurzem hat das Kammergericht Berlin eine Entscheidung bezüglich der Berechtigung einer Erbengemeinschaft innerhalb einer GmbH getroffen.
Neue Eintragungspflichten für Grundstück-GbR
Die GbR wird durch das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) als Außengesellschaft grundlegend neu konzipiert.