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Gesetzlicher Schutz von Hinweisgebern (Whistleblower)

von | 1. Jan 2023

Im Juli 2022 hatte das Bundeskabinett einen Regierungsentwurf für das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) beschlossen. Am 16. Dezember 2022 wurde das neue Gesetz im Bundestag in zweiter und dritter Lesung verabschiedet. Im nächsten Schritt muss es nun durch den Bundesrat und wird dann – voraussichtlich – im Mai 2023 in Deutschland in Kraft treten.

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist die deutsche Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie, die erstmals EU-weit einen standardisierten Schutz für Hinweisgeber festlegen will. Das Gesetz regelt den Schutz natürlicher Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben und diese an die internen oder externen Meldestellen weitergeben (hinweisgebende Personen). Das Hinweisgeberschutzgesetz verbietet jegliche Repressalien und Vergeltungsmaßnahmen gegenüber Hinweisgebenden.

Die EU-Mitgliedstaaten hatten bis zum 17. Dezember 2021 Zeit, um die EU Vorgabe in nationale Gesetze zu überführen. Ein solches Gesetz war und ist überfällig, denn bisher sind Hinweisgebende nur unzureichend vor Repressalien oder negativen Konsequenzen geschützt. In Deutschland gab es 2019 mit dem „Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen“ (GeschGehG) lediglich einen ersten Vorstoß in Richtung Hinweisgeberschutz.

Auf was müssen sich Unternehmen nun einstellen/vorbereiten? Organisationen ab 50 Mitarbeitern/innen müssen sichere Hinweisgebersysteme einführen, Firmen mit 50-249 Mitarbeiter/innen haben aber noch eine Übergangszeit bis Dezember 2023. Das Verfahren der Meldungsabgabe muss mündlich oder schriftlich und auf Wunsch auch persönlich möglich sein. Die interne Meldestelle muss dem Hinweisgeber sodann innerhalb von 7 Tagen den Eingang der Meldung bestätigen. Innerhalb von drei Monaten muss die Meldestelle die hinweisgebende Person dann darüber informieren, welche Maßnahmen in Folge ergriffen wurden, z. B. die Einleitung interner Untersuchungen oder die Weitergabe der Meldung an die zuständige Behörde.

Unser PBC legal Team berät und unterstützt Sie gerne bei der praktischen Umsetzung zum Hinweisgeberschutz, sei es durch vertragliche Gestaltungen oder betriebsinterne Umsetzungsschritte. Sprechen Sie uns dazu gerne an.

Autor dieses beitrags und

Ansprechpartner 

Florian Christ

Florian Christ

Partner
Rechtsanwalt | Fachanwalt für Arbeitsrecht

christ@pbc-legal.de
Dr. Philipp Bollacher

Dr. Philipp Bollacher

Partner
Rechtsanwalt | Fachanwalt für Handels- & Gesellschaftsrecht

bollacher@pbc-legal.de