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Der EU Digital Services Act (DSA) zwingt Unternehmen im Online-Segment zu Vorkehrungen

von | 9. Jan 2023

Die Europäische Kommission hat sich auf ein umfassendes Regulierungspaket für Online-Plattformen geeinigt, wodurch die alte E-Commerce-Richtlinie ergänzt und angepasst wird. Der Digital Service Act (DSA), zu Deutsch „Gesetz über digitale Dienste“, ist zusammen mit dem Digital Markets Act (DMA) Teil des „digitalen Gesetzespakets“ der Europäische Kommission.

Der Wortlaut des DSA wurde am 27. Oktober 2022 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Am 16. November 2022 trat der DSA in Kraft. Das Gesetz wird ab Februar 2024 in der gesamten EU gelten. Für die größten sozialen Netzwerke, Online-Plattformen und Suchmaschinen gilt es aber bereits früher, diese müssen bereits ab dem 17. Februar 2023 regelmäßig Informationen über die durchschnittliche monatliche Zahl ihrer aktiven Nutzer in der EU veröffentlichen (DSA-Transparenzbericht).

Der DSA zielt auf die Vereinheitlichung der Regelungen bezüglich der Sorgfaltspflichten und Haftungsausschlüsse für Vermittlungsdienste ab und soll für Wettbewerbsgleichheit sorgen. Das Online-Umfeld soll damit sicherer, vorhersehbarer und vertrauenswürdiger gemacht werden. Unternehmer müssen nun besondere Vorkehrungen treffen, um nicht selbst in die Haftung gegenüber dem Verbraucher zu geraten.

Es werden mit dem DSA EU-weit verbindliche Regelungen eingeführt, welche alle Anbieter digitaler Dienste betreffen, die den Verbrauchern Waren, Dienstleistungen oder Inhalte vermitteln. Erforderlich ist beispielsweise, dass bei der Schaltung von Werbeanzeigen, dem jeweiligen Nutzer in Echtzeit angezeigt werden muss, dass es sich um Werbung handelt, wer sie schaltet und warum sie ihm angezeigt wird.

Zudem sind Unternehmer verpflichtet, ihre Anbieter selbst zu überprüfen, um das Inverkehrbringen von gefälschten Produkten zu verhindern. Irrelevant ist dabei, ob die Unternehmen ihren Sitz innerhalb oder außerhalb der EU haben. Relevant ist nur, ob sie ihre Dienste innerhalb der EU anbieten.

Bei Verstößen drohen Strafen in Höhe von sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes.

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an uns. Wir beraten Sie kompetent und praxistauglich, was Online-Plattformen jetzt beachten müssen und ob Ihr Unternehmen von der Neuregelung betroffen ist.

Autor dieses beitrags und

Ansprechpartner 

Holger Praetorius

Holger Praetorius

Partner
Rechtsanwalt | FACHANWALT FÜR HANDELS- & GESELLSCHAFTSRECHT

praetorius@pbc-legal.de