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Es wird höchste (Arbeits-)Zeit – Gesetzesentwurf zur Neufassung des Arbeitszeitgesetzes
Recht plötzlich und unvermittelt ist heute ein Gesetzesentwurf des Bundesarbeitsministeriums zur Neufassung des Arbeitszeitgesetzes in der Presse bekannt geworden, mit dem die lange überfälligen Forderungen der europäischen und auch deutschen Rechtsprechung zum Thema Arbeitszeiterfassung in eine gesetzliche Regelung überführt werden sollen.
Kernelemente des Vorschlags sollen sein, dass eine tagesaktuelle elektronische Zeiterfassung durch Arbeitgeber verpflichtend sein soll. Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit sollen zwingend elektronisch erfasst werden, damit wohl auch die Pausenzeiten.
Gleichwohl soll die Vertrauensarbeitszeit durch die Neuregelung nicht abgeschafft werden. Insoweit soll eine Delegation der Arbeitszeiterfassung und auch deren grundlegende Kontrolle auf Mitarbeiter möglich bleiben.
Beabsichtigt sind zudem neben gewissen Regelungsspielräumen für Tarifregelungen auch eine nach Unternehmensgröße gestaffelte Übergangsregelung für die Einführung eines elektronischen Systems. Generell sollen Arbeitgeber noch bis zu einem Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes die Arbeitszeit noch nicht zwingend elektronisch, sondern auch etwa noch handschriftlich aufzeichnen können.
PBC legal takeaways: Der Entwurf und die darin vorgesehenen Regelungen setzen den Anfangspunkt für eine jetzt beginnende intensive und kontroverse Diskussion. Dies ist zumindest ein hilfreicher Impuls, es kommt etwas in Bewegung. Das ist erfreulich. Bereits heute ist aber ersichtlich, dass es auch aus Sicht der Unternehmen im Gesetzgebungsverfahren noch einige Impulse geben sollte, um die modernen Arbeitsumgebungen bestmöglich und pragmatisch abzubilden. Modernere und flexible Regelungen zu Ruhezeiten und Höchstarbeitszeiten wären da z.B. dringend erforderlich und werden hoffentlich noch stärker Berücksichtigung finden.
Autor dieses beitrags und
Ansprechpartner
Florian Christ
Partner
Rechtsanwalt | Fachanwalt für Arbeitsrecht
Luisa Victoria Jeck
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht