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Rechtsanwalt | Partner

Dr. Philipp Bollacher

Mein Werdegang

Biografie

Dr. Philipp Bollacher studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Tübingen und Berlin mit einem Studienaufenthalt in Chicago (Illinois, USA) und war als wissenschaftliche Hilfskraft an dem Lehrstuhl von Professor Wernhard Möschel für Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht, Europarecht und Rechtsvergleichung an der Universität Tübingen tätig. Er erhielt ein Stipendium der Landesgraduiertenförderung des Landes Baden-Württemberg und wurde von Professor Wernhard Möschel im Bereich Internationales Privatrecht promoviert.

Nach dem Referendariat in Tübingen mit einem Auslandsaufenthalt in Sydney (Australien) ist er seit 2006 als Rechtsanwalt tätig; zunächst in Frankfurt und dann bei reiserer biesinger in Heidelberg, wo er zuletzt 12 Jahre geschäftsführender Gesellschafter war.

Dr. Philipp Bollacher ist seit 2010 Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Lehrbeauftragter an der Universität Heidelberg, externer Compliance-Beauftragter, Mitglied der Wissenschaftlichen Vereinigung für Unternehmens- und Gesellschaftsrecht (VGR) und der Deutschen Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e.V. (DASV). Als Referent, Trainer und Coach in wirtschaftsrechtlichen Fortbildungen ist er deutschlandweit aktiv.
Seit 2023 ist er „Zertifizierter Berater Wirtschaftsrecht für mittelständische Unternehmen“ (DASV e.V.).

Dr. Philipp Bollacher ist Mitgründer von PBC legal.

Knowledge

Rechtsgebiete

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Gesellschaftsrecht
Unsere Beratung im Gesellschaftsrecht umfasst unter anderem die Gründung aller gängigen Gesellschaftsformen (GmbH, UG (haftungsbeschränkt), Aktiengesellschaft, OHG, GmbH und Co. KG, SE), die Gestaltung aller Gründungsdokumente (z.B. Gesellschaftsvertrag/Satzung, Geschäftsordnung, Dienstvertrag Geschäftsführer/Vorstand), Erwerb/Veräußerung von Beteiligungen und Unternehmen (Merger&Acquisitions), Begleitung von Gesellschafterwechseln, Umstrukturierungen, Konfliktlösung (außergerichtlich und gerichtlich sowie in Schiedsverfahren) bei Streitigkeiten von Gesellschaftern oder Geschäftsführern und Liquidation von Unternehmen.
HANDELS- UND VERTRIEBSRECHT
Im Handelsrecht beraten wir Unternehmen im täglichen operativen Geschäft in allen Fragen mit rechtlicher Relevanz. Nicht selten übernehmen wir die Funktion einer externen Rechtsabteilung und sind direkter Ansprechpartner für den Einkauf und den Vertrieb. Dabei unterstützen wir bei Fragen der Vertragsgestaltung, bei der Prüfung, Bewertung und Vermeidung rechtlicher und kommerzieller Risiken und selbstverständlich auch bei der Abwehr oder der Durchsetzung von Rechten und Ansprüchen. Über unser internationales Netzwerk ist es uns auch möglich, bei grenzüberschreitenden Sachverhalten zielsicher und umfassend zu beraten.

Im Vertriebsrecht beraten wir Unternehmen beim Aufbau und der Optimierung von Vertriebsstrukturen und unterstützen beim Umbau, Ausbau und Neubau von Vertriebs- und Absatzwegen und zwar offline und online (e-Commerce).
Neben den gängigen Vertriebssystemen (Handelsvertreter, Franchise, Lizenznehmer, Fach- und Vertragshändler etc.) stehen insbesondere das Vertriebskartellrecht und die dortigen Beschränkungen im Fokus.

MERGERS & ACQUISITIONS

Wir betreuen unsere Mandanten im Rahmen von nationalen und internationalen Beteiligungs- und Unternehmenskäufen und -zusammenschlüssen. Dabei bieten wir rechtliche und technische Unterstützung bei vorgelagerten Due Diligences, Handling der meist virtuellen Datenräumen sowie Verhandlung und Abschluss aller notwendigen Verträge, etwa Absichtserklärungen, Geheimhaltungsvereinbarungen, Kaufverträgen, Beteiligungsverträgen. Gemeinsam mit Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und ausländischen Kanzleien aus unserem Netzwerk oder dem Umfeld unserer Mandanten bieten wir eine rechtliche Begleitung
von der Idee bis zum Vollzug.

CORPORATE COMPLIANCE

Unternehmen und die Unternehmensführung beraten wir bei der Corporate Compliance mit dem Ziel, eine Unternehmensorganisation zu erreichen und erhalten, die die Fülle gesetzlicher und sonstiger Vorgaben erfüllt. Nach einer gemeinsamen Analyse z.B. der Bereiche Produkthaftung, Know-how/Geschäftsgeheimnisse, Governance, Vertragsmanagement, Kartellrecht, Korruptionsprävention, AGG-Regelungen und Datenschutz entwickeln oder optimieren wir Compliance-Strukturen, einschließlich Hinweisgebersysteme und Whistleblowing. Zudem übernehmen wir die Aufgabe als externe Compliance Ansprechpartner.

GEWERBLICHER RECHTSSCHUTZ

In immer mehr Wirtschaftszweigen ist das geistige Eigentum die Basis des Unternehmenserfolges. Dem Schutz des geistigen Eigentums ist daher eine grundlegende Bedeutung beizumessen. Unsere Beratung im gewerblichen Rechtsschutz umfasst den gesamten Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes (Marken-, Patent-, Gebrauchsmuster-, Design- und Wettbewerbsrecht). Unsere Mandanten unterstützen wir hierbei insbesondere beim Aufbau und Schutz sowie bei der Verwertung und Durchsetzung immaterieller Schutzrechte.

IMMOBILIENRECHT UND GEWERBLICHES MIETRECHT

Wir beraten unsere Mandanten in allen Fragen rund um die Immobilie. Wir unterstützen dabei insbesondere bei der Errichtung, dem Erwerb und der Veräußerung von Immobilien, der Immobilienverwaltung und der Immobilienvermietung.
Unser Beratungsspektrum richtet sich sowohl an Mandaten mit großen Immobilienportfolios als auch an Mandanten mit Einzelobjekten.
Zu unseren Tätigkeiten auf dem Gebiet der Immobilienakquisition gehören die Begleitung der Vertragsverhandlungen, die Durchführung der Due-Diligence-Prüfungen und die Gestaltung der Verträge.
Im gewerblichen Mietrecht prüfen und erstellen wir maßgeschneiderte Gewerbemietverträge insbesondere auch unter Berücksichtigung immer weitreichender rechtlicher Einschränkungen für Formularmietverträge und unterstützen bei Vertragsverhandlungen, Kündigungen oder Fragen bei laufender Vermietung wie z. B. zur Instandhaltung, zu Mängelrechten, Betriebskostenabrechnungen, baulichen Maßnahmen oder zum Konkurrenzschutz.

UNTERNEHMENS – & VERMÖGENSNACHFOLGE
Die Übergabe eines Unternehmens oder Vermögens an die nächste Generation ist eine besondere Herausforderung. Der Erfolg bemisst sich nicht nur nach wirtschaftlichen Kennzahlen, sondern auch danach, ob sich der Familienfrieden einstellt. Und die Nachfolgeregelung ist mitunter komplex und besteht aus verschiedenen Dokumenten. Sie sollte zudem möglichst frühzeitig geplant werden.
Wir bieten sofort umsetzbare Notfallpläne und wir erarbeiten mit unseren Mandanten gemeinsam Nachfolgelösungen und entwickeln Testamente, Erbverträge, Eheverträge, Schenkungsverträge und Gesellschaftsverträge, einschließlich der Gründung von Familien-, Pool- oder Holdinggesellschaften.
VERTRAGSGESTALTUNG

Verträge sind unser Handwerk. Unsere Vertragsgestaltung (auch international und mehrsprachig) erstreckt sich unter anderem auf gesellschaftsrechtliche Verträge, wie Gesellschaftsverträge, Geschäftsordnung Vorstand/Geschäftsführung, Unternehmensverträge, Beteiligungsverträge, Investorenverträge, Kauf – und Abtretungsverträge über Beteiligungen, Rahmenverträge Einkauf und Einkaufsbedingungen (AGB), Rahmenverträge Vertrieb und Verkaufsbedingungen (AGB), Verträge zum Schutz vertraulicher Informationen und Geschäftsgeheimnisse, (Geheimhaltungsvereinbarungen, Non Disclosure Agreements), Gewerbliche Miet– und Pachtverträge über Räume, Betriebsmittel, Anlagen und Betriebe.

STARTUPS

Die Förderungen von Neugründungen ist uns ein Anliegen. Unsere rechtliche Beratung umfasst unter anderem die Erstberatung von Gründungswilligen, Prüfung/Beratung bei Businessplänen und Pitches, Gründung aller gängigen Gesellschaftsformen (GmbH, UG (haftungsbeschränkt), Aktiengesellschaft, OHG, GmbH und Co. KG), Beteiligungsverträge, Investorenverträge, Beratung/Gestaltung/Verhandlung von Finanzierungsrunden und Investorengesprächen, Erstellung aller gängigen operativen Verträge, Veräußerung von Beteiligungen und Unternehmen.
Es besteht eine Kooperation mit den Heidelberg Startup Partners e.V.
Zudem verstehen wir uns auch als Ratgeber, Coach und Business Partner.

Veröffentlichungen

Publikationen

Bücher

Arbeitsrecht der Umstrukturierung, Hrsg. Gaul, 2. Auflage 2022, Verschmelzung, Spaltung und sonstige Formen der Übertragung von Vermögen (Teil 1, § 3) und Rechtsfolgen von Betriebsübergang und Umwandlung für Geschäftsführer und Vorstandsmitglieder (Teil 5, § 14)

Internationales Privatrecht, Urheberrecht und Internet, Dissertation 2005

Fachbeiträge

Plötzlich Unternehmer – Der Beirat als effiziente Unterstützung der Geschäftsführung, DStR 2019, 2321 (mit Florian Christ)

Die Umwandlung der deutschen AG in die europäische SE mit monistischem Leitsystem am Beispiel einer betriebsratlosen Gesellschaft, DStR 2018, Teil I S. 1185/Heft 23/18, ‚Teil II S. 1236/Heft 24/18

Zu grenzüberschreitenden Umwandlungen von Gesellschaften, Anmerkung zur Entscheidung des EuGH vom 12.07.2012 (C-378/10), DB 2012, 1614 und RIW 2012, 717

Anmerkung zur Entscheidung des BGH vom 25.11.2010 (VII ZB 120/09), RIW 2011, 158 (mit Dr. Simone Evke de Groot)

GmbH-Satzung – Zulässigkeit und Umsetzung des Austritts – Wettbewerbsverbot, BB 2010, 466

Keine „GmbH & Co.“ mit der UG (haftungsbeschränkt), BB 2010, 20

Referentenentwurf zur Regelung des Internationalen Gesellschaftsrechts, RIW 2008, 205

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E-Mail

bollacher@pbc-legal.de